Aqua Power Wasser - und Boxspringbetten
Willkommen bei Aqua Power in Battenberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

1. Die vertraglichen Leistungen, insbesondere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen, die auch für die künftigen Geschäftsbeziehungen gelten, auch wenn sie nicht nachfolgend gesondert vereinbart werden.

2. Spätestens mit rügeloser Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf dessen AGB wird hiermit bereits jetzt widersprochen. Abweichungen von den nachfolgenden Regelungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt werden.

II. Angebot und Vertragsschluß

1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart oder in unserer Auftragsbestätigung gesondert aufgeführt ist. Dies gilt nicht, soweit es sich um wesentliche Abweichungen handelt.

III. Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 2 Wochen ab Angebotsdatum gebunden.

2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufen genannten Preise incl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, soweit nicht abweichend vereinbart, ab Lager.

IV. Lieferungs- und Leistungsziel

1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw verzögerte Eigenbelieferung seitens des Lieferanten des Verkäufers hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen bzw. Terminen nicht zu vertreten, soweit er die jeweilige Behinderung unter Mitteilung der voraussichtlichen Dauer dem Käufer unverzüglich, spätestens vor Ablauf der vereinbarten Frist schriftlich mitteilt. Dies gilt nicht für alle Fälle, bei denen die Behinderungen dem Verkäufer bei Abschluß des Vertrages bekannt waren.

2. Leistungsstörungen nach Ziff. IV. 1. berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein Teilrücktritt darf gegenüber einem Endverbraucher jedoch nur erfolgen, soweit dieser anderweitig Ersatz beschaffen kann.

3. Dauert die Behinderung nach Ziff. IV. 1. länger als 3 Monate ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist oder wird der Verkäufer von seiner Leistungspflicht frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sofern nicht ein Verschulden oder Mitverschulden des Verkäufers in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mitursächlich oder ursächlich für den Schadenseintritt war.

4. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und -lieferungen berechtigt. Bei Lieferungen an Endverbraucher hat jedoch die Lieferung von Wassermatratzen-Technik vollständig zu erfolgen.

V. Gefahrenübergang, Lieferung und Annahme

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

2. Die Einsendung von Ware an uns erfolgt auf Risiko des jeweiligen Vertragspartners. Die Einsendung hat in der Originalverpackung oder gleichwertig gegen Transportschäden geschützter Verpackung zu erfolgen, anderenfalls ist der Empfänger zur Zurückweisung der Lieferung berechtigt.

3. Der Verkäufer weist darauf hin, daß Wasserbetten einen ausreichend waagerechten und tragfähigen Boden (gem. Wohnraumrichtlinien) benötigen. Die Planheit des Bodens ist vom Kunden vor Lieferung zu überprüfen und ggf. herzustellen. Bei Anlieferung und Montage durch uns oder unsere Vertragspartner sind erforderliche Ausgleichsmaßnahmen bei Auftragserteilung bekanntzugeben und zu vereinbaren, damit ordnungsgemäße Montage erfolgen kann. Mehraufwand und zusätzliches Material hierfür ist gesondert zu vergüten.

4. Ist für eine Anlieferung oder Montage durch uns oder unsere Vertragspartner ein verbindlicher Termin vereinbart, so hat der Kunde Lieferung und Montage zu ermöglichen. Kosten für infolge nicht ermöglichter Anlieferung/Montage, zusätzlich nötige Lieferungen, Anfahrten und Montagearbeiten sind gesondert zu vergüten.

5. Befindet sich der Kunde um 4 Wochen im Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann ein pauschalierter Schadensersatz iHv. 30% des Warenwertes verlangt werden, soweit nicht der Kunde nachweist, der Schaden sei überhaupt nicht entstanden und / oder wesentlich niedriger als die Pauchale.

Vl. Gewährleistung und Rücknahme

1. Der Verkäufer leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (2 Jahre).

a) Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

b) Die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers aus Mängeln bei gebrauchten Sachen beträgt lediglich 1 Jahr ab Lieferung bzw. Übergabe der Sache.

Diese Erleichterung der Verjährung gilt nicht für Fälle der Haftung des Verkäufers wegen Vorsatz oder Fälle, in denen er den Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

c) Für die Haftung auf Schadenersatz gilt nachstehend Ziffer VIII.

2. Die Gewährleistung auf Wassermatratzen bezieht sich grundsätzlich auf Schweißnähte. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers oder, soweit mitgeteilt des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn nicht der Käufer nachweist, daß dies für den geltend gemachten Mangel nicht mitursächlich oder ursächlich war. Dies gilt bei Wasserbetten insbesondere für die Verwendung nicht vom Verkäufer angebotener oder freigegebener Pflegemittel oder Wasserkonditionierer. Der Käufer hat dem Verkäufer im Schadensfall die Ziehung einer Wasserprobe zum Zweck der Nachprüfung zu ermöglichen. Tut der Käufer dies nicht, so wird der Verkäufer von seinen Gewährleistungsverpflichtungen frei, soweit nicht der Käufer nachweist, daß auch bei Verwendung freigegebener Pflegemittel und Konditionierer ein Mangel vorgelegen hätte.

3. Im Falle einer Mängelanzeige unseres Kunden ist dieser verpflichtet uns den beanstandeten Kaufgegenstand zur Reparatur anzuliefern, erfolgter Ab-/Aufbau durch den Verkäufer ist gesondert zu vergüten. Ein angebotener Rückholservice ist gesondert zu vergüten, falls kein Gewährleistungsfall vorliegt. Verkäufer oder Hersteller sind nicht verpflichtet, unvollständig eingehende Ware zur Gewährleistung zu bearbeiten, soweit die Unvollständigkeit eine sichere Ursachenfeststellung eines Mangels erschwert oder verhindert.

4. Wir machen darauf aufmerksam daß Auf-/Abbau der Wassertechnik bei Wassermatratze spezielle Sachkunde erfordert, um Beschädigungen zu vermeiden. Wir bieten deshalb einen kostengünstigen Auf-/Abbau- und Umzugsservice an. Macht der Kunde Mangelgewährleistungs -oder Garantieansprüche nach Auf-/Abbau oder Umzug geltend, so hat er nachzuweisen, daß der Auf-/ Abbau der Wassertechnik fachgerecht durchgeführt wurde. Dieser Nachweis ist erfolgt, soweit Auf-/Abbau durch Vertragspersonal vorgenommen wurde. Gelingt dieser Beweis nicht, so wird der Verkäufer von den Gewährleistungs- Garantieverpflichtungen frei, es sei denn der Käufer weist nach, daß ein nicht fachgerechter Auf-/Abbau oder Lagerung nicht ursächlich für den Mangel war.

5. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur der mangelhaften Ware, nach unserer Wahl kann auch eine Ersatzbelieferung oder ein Austausch gegen gleichwertige und mangelfreie Ware ohne Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erfolgen. Herstellergarantien werden hiervon nicht berührt. Weiter machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Garantieversprechen der jeweiligen Hersteller nur für deren Eigenware gelten. Kombiniert der Kunde bspw. Wassertechnik eines Herstellers mit Bettmöbeln eines Fremdherstellers so hängt die Garantieverpflichtung des Herstellen von dessen jeweiligen Bestimmungen für kombinierte Ware ab.

6. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist hinsichtlich des gleichen Kaufgegenstandes zum zweitenmal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufs (Rücktritt) verlangen.

7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

8. Der Verkäufer übernimmt beim Verkauf von Wasserbetten an Endkunden, die die Ware nicht zur Verwendung in einem Gewerbebetrieb oder zu sonstiger betrieblicher Nutzung erwerben keine zusätzliche Rücknahmegarantie. Ein Rückgabeverlangen hat innerhalb einer Woche schriftlich beim Verkäufer einzugehen. Bei Rücknahme werden 30% des Listenpreises einbehalten. Eine Rücknahme erstreckt sich dabei ausschließlich auf die Wassertechnik: mitgelieferte Bettmöbel sind demgemäß von der Rücknahmegarantie ausgeschlossen. Die Rücknahmegarantie erstreckt sich nicht auf die Kosten einer Anlieferung und Abholung sowie der Montage und Demontage, die vor Rücknahme zu erstatten bzw. zu verrechnen sind. Die Rücknahme von jeglichen Sonderanfertigungen und Sonderformen ( wie z.B. Herz- und Rundbett ) ist ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für die dazu gelieferte Wassertechnik (Wassermatratzen, Schaumkerne, Auflagen usw.).

9. Wird bei Kauf eines Wasserbettes ein Preisnachlaß auf einem dem Käufer bekannten Listenpreis gewährt oder wird ein dem Käufer bekannter Hauspreis weiter reduziert, so wird der entsprechende Preisnachlaß bei Rückgabe der Ware gemäß 9. der Preisnachlaß ausschließlich auf die rückzunehmende Wassertechnik angerechnet, d.h. etwaig beim Käufer verbleibende Möbel sind dem Listenpreis bzw. nicht reduzierten Hauspreis zu vergüten.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller bei Übergabe fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als er sie im ordentlichen Geschäftsbetrieb verarbeitet, einbaut oder veräußert.

2. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware, erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten, sofern nicht diese Be- oder Verarbeitung unter Verwendung von Vorbehaltsware Dritter, die unter gleichem Vorbehalt steht, erfolgt.

3. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt unser Käufer schon jetzt seine Ansprüche aus diesem Geschäft an uns ab. Wir sind berechtigt und unser Käufer ist auf Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Unser Käufer hat auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts bei einem bestehenden Sicherungsinteresse unsererseits uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen gegenüber seinen Kunden auf unser gesondertes Verlangen vorzubehalten.

4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat unser Käufer uns sofort und umfassend hierüber zu unterrichten und zugreifende Dritte auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns alle zur Sicherung unseres Vorbehaltseigentums erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei bestehender Raumsicherung hat uns unser Kunde vor Lieferung hierüber zu informieren und in jedem Falle unser Eigentum kenntlich zu machen.

VIII. Haftungsbeschränkung, Leistungsverweigerung

Der Verkäufer haftet auf Schadenersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vereinbarten Kaufpreises, ansonsten nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Abgesehen von Fällen der Haftung auf Schadenersatz wegen Vorsatz verjähren Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung gegen den Verkäufer und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

2. Die Haftungsbeschränkung und Verjährungserleichterung nach der vorstehenden Ziffer gelten nicht für die Haftung des Verkäufers, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängel, wenn der Verkäufer diesen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie über die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

3. Erfüllen unsere Kunden die ihnen aus der gesamten Geschäftsbeziehung nach Gesetz, Vertrag, Nebenabrede oder diesen AGB obliegenden Verpflichtungen nicht, sind wir unter schriftlicher Anzeige an den jeweiligen Kunden berechtigt, die uns obliegende Leistung bis zur Bewirkung der fälligen Gegenleistung ganz oder teilweise zu verweigern und Ware, Schecks, Gelder, Auskünfte bis zum Wert der ausstehenden Gegenleistung zurückzuhalten.

IX. Schlußbestimmung

1. Für die gesamte Rechtsbeziehung, insbesondere den Gewährleistungsbestimmungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit der Käufer Vollkaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Sitz des Unternehmens für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck dienen und die sie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen an ihre Stelle gesetzt hätten.

X. Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, daß die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag vom Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb auf Datenträgern gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese im Rahmen Ihrer Bestellung, bei Eröffnung eines Kundenkontos oder bei Registrierung für einen Newletter freiwillig mitteilen. Wir verwenden die von ihnen mitgeteilten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung. Mit vollständiger Abwicklung des Vertages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben.

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Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigungen, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Wiederruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an:

Fa. Aqua Power, Ronald Glanz, Königsbergerstr.11, 35088 Battenberg, Tel.: 06452-939392   

                                               


 
 
 
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